Stefan Weiß berichtet von der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.03.2024

Veröffentlicht am 17.03.2024 in Kommunalpolitik

Es gab keine Bürgersprechstunde.

1.    Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20.02.2024
Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20. Februar 2024 wurde genehmigt.

2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, deren Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

Feuerwehr Neubau Tröstau:
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Firma BPM Bau- und Projektmanagement Härtl GmbH, Pfarrkirchen, mit der Durchführung der notwendigen VgV-Verfahren für die Ausschreibung der Architekten- sowie Fachplanungsleistungen im Zuge des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses in Tröstau zu einem Pauschalhonorar von 23.500 € inkl. sämtlicher Nebenkosten zzgl. 19 % MwSt. zu beauftragen.

Schulhaus Leupoldsdorf:
Der Gemeinderat hat die Erhöhung der Honorarkosten für die Fachplaner HLS/Elektro, Fa. symto-plan, mit einer Gesamtsumme von 7.215,68 € brutto beschlossen.  

Rathausvorplatz:
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Arbeiten für die Instandsetzung des Rathausvorplatzes mit einer geschätzten Auftragssumme von rund 35.000 € brutto ausführen zu lassen. Die notwendigen Pflastersteine werden von der Fa. Diephaus mit Gesamtkosten von rund 6.800 € brutto beschafft. 

Bauhof Fahrzeug:
Der Gemeinderat hat die Anschaffung eines VW-Transporters zum Gesamtpreis von 37.680 € inkl. MwSt. - vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch das Landratsamt Wunsiedel i. F. - von der Firma Feser & Graf, Fürth, beschlossen. 
    
3. Tektur-Bauantrag zur Errichtung eines Bürogebäudes und eines Abstellraumes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 724 der Gemarkung Tröstau, Neuenhammer 7a    
Der Tektur zum Bauantrag aus 2020 wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß §§ 35 und 36 BauGB unter der Voraussetzung erteilt, dass die wegemäßige Erschließung des Baugrundstückes dinglich im Grundbuch gesichert ist.  

4. Tektur-Bauantrag zum Anbau von Wohnraum und einem Windfang an das bestehende Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 696 Gemarkung Tröstau, Schloßweg 7, Leupoldsdorf
Der Gemeinderat erteilt zum o. g. Tektur-Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen gem. §§ 34 und 36 BauGB. 

5. Weitere Bauanträge;
Bauantrag zum Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 742/1 Gemarkung Tröstau, Vordorfer Straße 42    

Zum o. g. Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß §§ 35 und 36 BauGB unter der Voraussetzung erteilt, dass die Flächennutzungsplanänderung für den Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 742/1 Gemarkung Tröstau Rechtskraft erlangt und dadurch die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigung des Bauvorhabens vorliegen.

6. Bildung von Haushaltsresten im Zuge der Jahresrechnung 2023    
Nicht verbrauchte Mittel können in das Folgejahr übertragen werden.
Der Gemeinderat beschließt:
Gemäß § 79 KommHV werden im Zuge der Jahresrechnung 2023 Haushaltseinnahmereste in Höhe von 1.104.500,00 € und Haushaltsausgabereste in Höhe von 1.318.507,80 € gemäß Aufstellung neu gebildet. 
Von den Haushaltseinnahmeresten aus Vorjahren werden 337.385,00 € und von den Haushaltsausgaberesten aus Vorjahren 36.197,49 € in Abgang gestellt.  Die Verwaltung wird mit der haushaltsrechtlichen Umsetzung beauftragt. 

7. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Gemeinde Tröstau
Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung 2024 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes, was der Gemeinde hilft wieder als Empfänger von Stabilisierungshilfen in Frage zu kommen.

8. Freiwillige Feuerwehr Tröstau; Turnusgemäße Überprüfung durch die Landkreisführung    
Am 01.06.2023 erfolgte die turnusgemäße dreijährige Besichtigung der Freiwilligen Feuerwehr Tröstau durch den Kreisbrandrat, den Kreisbrandinspektor und den Kreisbrandmeister des Inspektionsbereichs 4 des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge.  

Es gibt Empfehlungen:

  • Der Ausbildungsstand ist im Wesentlichen ausreichend. Es wird empfohlen, diesen aber weiterhin zu verbessern. 
  • Im Bezug auf das Feuerwehrgerätehaus werden etliche Mängel angeführt, welche den Neubau eines Gerätehauses unbedingt erforderlich machen. (Ist schon in Planung)
  • Die Beschaffung einer mobilen Staueinrichtung für fließende Gewässer wird empfohlen. 

Die Gesamtbewertung der Landkreisführung ergab folgendes:  
Die motivierte Mannschaft der Freiwilligen Feuerwehr Tröstau hat durch sehr gute Fahrzeugpflege, sehr gute Wartung von Ausrüstung und Gerät sowie des sehr guten Ausbildungsstandes gezeigt, dass mittlere Einsatzszenarien sicher und effektiv bewältigt werden können. Der Organisationsstand der Wehr ist sehr gut. 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Ergebnis und den Anmerkungen des Kreisbrandrat. Die Umsetzung der im Protokoll angeführten Maßnahmen und Feststellungen werden nach finanziellen Möglichkeiten umgesetzt.

9. Freiwillige Feuerwehr Vordorf; Neuwahl des Kommandanten; Bestätigung durch den Gemeinderat
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG wird der neu gewählte Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Vordorf,
Herr Sven Wunschel, Vordorf  52, 95709 Tröstau,  
vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Vordorf in seinem neuen Amt mit der auflösenden Bedingung bestätigt, dass innerhalb einer angemessenen Frist die nachfolgenden Lehrgänge  
- modulare Truppausbildung (Ergänzungsmodul) 
- Gruppenführerlehrgang 
- Lehrgang zum Leiter einer Feuerwehr  
nachgeholt werden müssen. 
Der Gemeinderat wünscht Sven Wunschel viel Glück und eine ruhige Hand bei der Ausführung seiner neuen Aufgaben.

10. Verschiedenes
Frau Hippeli hat sich für die vom Gemeinderat überbrachten Blumen sehr gefreut und bedankt sich nochmal für die schöne Zeit in der Verwaltung in Tröstau.

 

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Webseite: joerg-nuernberger.de

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