Anke Günßler berichtet von der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.04.2024

Veröffentlicht am 18.04.2024 in Kommunalpolitik

Es gab keine Bürgersprechstunde.

2. Bürgermeister Brei leitete die Sitzung.

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 12.03.2024
Die Niederschrift wurde genehmigt.

2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, deren Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind
Vergabe von
- Erneuerung der Wasserleitung in der Schönbrunner Straße an Firma Luding, Regnitzlosau zu 295043,20€
- Restliche Arbeiten an Außenanlagen des Kinderhorts in Tröstau an Firma Feustel, Bayreuth zu 8636,43€

3. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1863/98 Gemarkung Tröstau, Waldstraße 31
Bauantrag wurde genehmigt.
Aber in diesem Zuge gab es eine Diskussion, dass durch die veralteten und restriktiven Bebauungspläne, Bauherren viele Befreiungen brauchen was zu Kosten und Rennerei führt. Es wurde der Vorschlag gemacht, die Gemeinde könnte die Bebauungspläne anpassen und vereinheitlichen, um Bauherren Erleichterungen zu bringen und um das Bauen in Tröstau attraktiver zu machen.
Der Vorschlag an sich fand Gefallen, aber die Umsetzung wäre mit ziemlichen Mehrkosten verbunden und es stellt sich die Frage wie viele neue Bauherren es gäbe - also Kosten/Nutzung Rechnung.

4 weitere Bauanträge;
Bauantrag zur Errichtung einer Scheune für Gartengeräte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 284 Gemarkung Vordorf, Waffenhammer 3

Bauantrag wurde genehmigt.

5. Bauleitplanung Gemeinde Tröstau; Vorstellung der vom Ingenieurbüro Bökenbrink erstellen Planentwürfe für den Bebauungsplan Nr. 17 "Vordorf"
Es gab einige Einwände und Diskussionen zu den Planentwürfen - unter anderem
- Lage des Rückhaltebecken auf Privatgrund müsste wahrscheinlich geändert werden
- Durchfahrt für Bauern sollte gewährleistet sein
- Kosten des Straßenbaus für Eigentümer
- offener Bebauungsplan ist erwünscht
...
Die Anregungen werden an das Planungsbüro weitergegeben. 
Die Entscheidung wurde vertagt, um mit den Betroffenen eine Vorbesprechung über offene Punkte abzuhalten. 
Der Gemeinderat bevorzugt die Wendehammer Option anstatt die Einbahnstraße Option.

6. Bauleitplanung der Gemeinde Tröstau;
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tröstau und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan "Sondergebiet Photovoltaik - Solarpark Vierst";
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB;
b) Billigung der überarbeiteten Planentwürfe mit Begründung sowie Beschlussfassung über die erneute verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat nahm die verschiedenen Stellungnahmen zur Kenntnis. Bedenken und Anregungen werden in die Bauleitplanung übernommen.  
Die Löschwasserversorgung muss nach wir vor geklärt werden.

7. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Vierst" und der Änderung des Flächennutzungsplanes; Rückmeldung der Fa. Münch Naturepower GmbH & Co. KG, Rugendorf zur Ergänzung bezüglich des Betriebssitzes
Der Gemeinderat nahm dies zur Kennnis.

8. Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Fa. Münch sunpower GmbH & Co. KG, Rugendorf wegen Verlegung einer 20 kV-Kabelleitung mit Glasfaser-Datenkabel im Bereich der gemeindlichen Wegflächen Fl.-Nrn. 1009, 1041, 1161 und 1212 Gemarkung Vordorf
Der Gemeinderat stimmte dem zu.

9. Auflassung des Wasserschutzgebietes (Quellen I bis V) für die ehemalige Wasserversorgung im Ortsteil Leupoldsdorf
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob sich die Quellen I-IV als Reservewasserversorgung noch eignen würden. Außerdem ist es mittlerweile fast unmöglich neue Quellen zu erschließen. Deshalb sollte man diese Quellen nicht so einfach aufgeben ohne weitere Information einzuholen. Erlaubnis für Quelle V ist schon erloschen.
Der Gemeinderat vertagte diesen Beschluss mit der Begründung: Der Bauhof soll sich die Quellen und Umgebung anschauen und den Druck und Schüttung feststellen. Außerdem feststellen, wieweit sich die Maßnahmen und Auflagen vom Wasserwirtschaftsamt umsetzen lassen. Auch die möglichen Kosten für die benötigten Maßnahmen und Auflagen sollten erfasst  werden.

10. Verschiedenes
Es gab keine Wortmeldung.

 

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