Kommunalpolitik
17.03.2024 | Kommunalpolitik
Es gab keine Bürgersprechstunde.
1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20.02.2024
Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20. Februar 2024 wurde genehmigt.
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, deren Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind
Feuerwehr Neubau Tröstau:
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Firma BPM Bau- und Projektmanagement Härtl GmbH, Pfarrkirchen, mit der Durchführung der notwendigen VgV-Verfahren für die Ausschreibung der Architekten- sowie Fachplanungsleistungen im Zuge des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses in Tröstau zu einem Pauschalhonorar von 23.500 € inkl. sämtlicher Nebenkosten zzgl. 19 % MwSt. zu beauftragen.
Schulhaus Leupoldsdorf:
Der Gemeinderat hat die Erhöhung der Honorarkosten für die Fachplaner HLS/Elektro, Fa. symto-plan, mit einer Gesamtsumme von 7.215,68 € brutto beschlossen.
Rathausvorplatz:
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Arbeiten für die Instandsetzung des Rathausvorplatzes mit einer geschätzten Auftragssumme von rund 35.000 € brutto ausführen zu lassen. Die notwendigen Pflastersteine werden von der Fa. Diephaus mit Gesamtkosten von rund 6.800 € brutto beschafft.
Bauhof Fahrzeug:
Der Gemeinderat hat die Anschaffung eines VW-Transporters zum Gesamtpreis von 37.680 € inkl. MwSt. - vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch das Landratsamt Wunsiedel i. F. - von der Firma Feser & Graf, Fürth, beschlossen.
3. Tektur-Bauantrag zur Errichtung eines Bürogebäudes und eines Abstellraumes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 724 der Gemarkung Tröstau, Neuenhammer 7a
Der Tektur zum Bauantrag aus 2020 wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß §§ 35 und 36 BauGB unter der Voraussetzung erteilt, dass die wegemäßige Erschließung des Baugrundstückes dinglich im Grundbuch gesichert ist.
4. Tektur-Bauantrag zum Anbau von Wohnraum und einem Windfang an das bestehende Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 696 Gemarkung Tröstau, Schloßweg 7, Leupoldsdorf
Der Gemeinderat erteilt zum o. g. Tektur-Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen gem. §§ 34 und 36 BauGB.
5. Weitere Bauanträge;
Bauantrag zum Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 742/1 Gemarkung Tröstau, Vordorfer Straße 42
Zum o. g. Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß §§ 35 und 36 BauGB unter der Voraussetzung erteilt, dass die Flächennutzungsplanänderung für den Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 742/1 Gemarkung Tröstau Rechtskraft erlangt und dadurch die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigung des Bauvorhabens vorliegen.
6. Bildung von Haushaltsresten im Zuge der Jahresrechnung 2023
Nicht verbrauchte Mittel können in das Folgejahr übertragen werden.
Der Gemeinderat beschließt:
Gemäß § 79 KommHV werden im Zuge der Jahresrechnung 2023 Haushaltseinnahmereste in Höhe von 1.104.500,00 € und Haushaltsausgabereste in Höhe von 1.318.507,80 € gemäß Aufstellung neu gebildet.
Von den Haushaltseinnahmeresten aus Vorjahren werden 337.385,00 € und von den Haushaltsausgaberesten aus Vorjahren 36.197,49 € in Abgang gestellt. Die Verwaltung wird mit der haushaltsrechtlichen Umsetzung beauftragt.
7. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Gemeinde Tröstau
Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung 2024 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes, was der Gemeinde hilft wieder als Empfänger von Stabilisierungshilfen in Frage zu kommen.
8. Freiwillige Feuerwehr Tröstau; Turnusgemäße Überprüfung durch die Landkreisführung
Am 01.06.2023 erfolgte die turnusgemäße dreijährige Besichtigung der Freiwilligen Feuerwehr Tröstau durch den Kreisbrandrat, den Kreisbrandinspektor und den Kreisbrandmeister des Inspektionsbereichs 4 des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge.
Es gibt Empfehlungen:
Die Gesamtbewertung der Landkreisführung ergab folgendes:
Die motivierte Mannschaft der Freiwilligen Feuerwehr Tröstau hat durch sehr gute Fahrzeugpflege, sehr gute Wartung von Ausrüstung und Gerät sowie des sehr guten Ausbildungsstandes gezeigt, dass mittlere Einsatzszenarien sicher und effektiv bewältigt werden können. Der Organisationsstand der Wehr ist sehr gut.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Ergebnis und den Anmerkungen des Kreisbrandrat. Die Umsetzung der im Protokoll angeführten Maßnahmen und Feststellungen werden nach finanziellen Möglichkeiten umgesetzt.
9. Freiwillige Feuerwehr Vordorf; Neuwahl des Kommandanten; Bestätigung durch den Gemeinderat
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG wird der neu gewählte Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Vordorf,
Herr Sven Wunschel, Vordorf 52, 95709 Tröstau,
vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Vordorf in seinem neuen Amt mit der auflösenden Bedingung bestätigt, dass innerhalb einer angemessenen Frist die nachfolgenden Lehrgänge
- modulare Truppausbildung (Ergänzungsmodul)
- Gruppenführerlehrgang
- Lehrgang zum Leiter einer Feuerwehr
nachgeholt werden müssen.
Der Gemeinderat wünscht Sven Wunschel viel Glück und eine ruhige Hand bei der Ausführung seiner neuen Aufgaben.
10. Verschiedenes
Frau Hippeli hat sich für die vom Gemeinderat überbrachten Blumen sehr gefreut und bedankt sich nochmal für die schöne Zeit in der Verwaltung in Tröstau.
23.02.2024 | Kommunalpolitik
1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 14.12.2023
Es gab von den Gemeinderäten_innen keine Einwände.
2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 19.12.2023
Es gab von den Gemeinderäten_innen keine Einwände.
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, deren Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind
Es wurde mitgeteilt für den Traktor vom Bauhof ein Mähwerk anzuschaffen. Es wurde auch ein Mercedes Benz Bus für den Bauhof beschafft.
4. Tektur-Bauantrag zur Errichtung einer Unterstellhalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 614 Gemarkung Tröstau, Neuenhammer 11
Dieser Bauantrag wurde im Nachhinein genehmigt, da die Halle am Steinbruch schon errichtet wurde. An der Halle wurden in dem Bauverlauf auch einige Änderungen vorgenommen.
5. Weitere Bauanträge
Es gingen keine weiteren Bauanträge in der Gemeinde ein.
6. Abschluss eines Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Vierst" und der Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Fa. Münch Naturepower GmbH & Co. KG, Rugendorf
Zu diesen Tagesordnungspunkt wurden keine Fragen gestellt. Die Gemeinde soll darauf hinweisen, dass sich der Sitz der Betreibergesellschaft in der Gemeinde Tröstau befinden soll. Das Löschwasser ist für die Anlage momentan noch nicht ausreichend.
7. Bauleitplanung der Gemeinde Tröstau; Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tröstau und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan "Sondergebiet Photovoltaik - Solarpark Vierst";
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Auslegung
b) Billigung der Planentwürfe mit Begründung sowie Beschlussfassung über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Für diese Bauleitplanung wurde von den zuständigen Stellen jeweils die Stellungnahmen abgeben. Diese wurden durch Bürgermeister Klein vorgetragen und einzeln durch den Gemeinderat abgestimmt. Es gab auch noch einen Gesamtbeschluss, welcher einstimmig beschlossen wurde.
8. Bauleitplanung der Gemeinde Tröstau; Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tröstau im Ortsteil Leupoldsdorf für den Bereich der Fl.-Nr. 742/1 Gemarkung Tröstau;
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
b) Billigung des Planentwurfes mit Begründung sowie Beschlussfassung über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Über diesen Tagesordnungspunkt wurde im Vorfeld schon öfters gesprochen. Bei dieser Änderung am Flächennutzungsplan erteilten die anderen Ämter und Organisationen ihr Zustimmung und wurde auch vom Gemeinderat zugestimmt.
9. Einziehungen und Teileinziehungen von verschiedenen öffentlichen Feld- und Waldwegen im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierten Vorhaben- und Erschließungsplan "Sondergebiet Photovoltaik-Solarpark Vierst"
In den Vorbesprechungen konnte der Sachverhalt geklärt werden. Durch den Solarpark müssen Wege in diesem Bereich aufgelassen werden oder Änderung an den Wegen vorgenommen werden.
10. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 GO; Kooperation für das Projekt "Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für natürlichen Klimaschutz durch den Zweckverband Interkommunales Flächenmanagement im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge (ZIF)
Herr Großkopf teilte dazu mit, daß die Gemeinde Tröstau ein Mitglied im Zweckverband (ZIF) sei. Es gab eine Anfrage zu einer Förderung und dieser hat Bürgermeister Klein wegen der Dringlichkeit schon zugestimmt. Er teilte den Beschluss dem Gemeinderat zur Kenntnis mit.
11. Antrag der Stadt Weißenstadt auf Eingemeindung der gemeindefreien Gebiete "Weißenstädter Forst-Nord", "Weißenstädter Forst-Süd" und "Meierhofer Seite"
Es wurde über diesen Punkt in den Fraktionen Vorgespräche geführt und der Gemeinderat stimmte dem Antrag zu.
Gemeinderat Welisch stellte hierzu Fragen: Warum will die Stadt Weißenstadt diese Flächen? Braucht die Gemeinde Tröstau auch Flächen aus gemeindefreien Gebiete?
Bürgermeister Klein sieht es so, dass sich bei diesem Vorgang keiner in die Quere kommt. Eingemeindung von gemeindefreien Gebieten ist ein reiner Verwaltungsakt. Er möchte für Tröstau auch einen Antrag stellen gemeindefreien Gebiete einzugemeinden. Dieses Verfahren wird auf Bürgermeisterebene besprochen. In Frage kann der Vordorfer Forst kommen, welcher an Meierhof grenzt. Bei einer Eingemeindung gehen natürlich auch Rechte und Pflichten auf die Gemeinde über.
12. Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Tröstau-Leupoldsdorf
Die Entscheidung im Vorfeld, was mit den Bäumen passieren soll, ist keinem leicht gefallen. Durch den Ausbau der Straße müssen auf einer Seite die Bäume gefällt werden, da in diesem Bereich die Versorgungsleitungen durch die SWW neu verlegt werden. Es macht den Ausbau einfacher Versorgungsleitungen in öffentlichen Grund zu legen. Hier stellte Gemeinderat Weiß ebenfalls fest, dass es enorm wichtig ist, bei solchen Baumaßnahem die Leitungen mit zu verlegen. Natürlich sollen Ersatz Pflanzungen von Bäumen erfolgen, um den Schaden an der Natur auszugleichen.
13. Beratung über die Umsetzung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz in der Gemeinde Tröstau
Bürgermeister Klein informierte die anwesenden Bürger und den Gemeinderat zu dem Tagesordnungspunkt mit Hilfe einer Präsentation. Ziel ist eine Festlegung eines Hochwasserschutzkonzept, welches 2017 schon begonnen wurde. In der Präsentation konnte sichtbar gemacht werden, wie sich ein 100jähriges (HQ 100) auf das Gemeindegebiet auswirken würde. Die Überschwemmungsflächen waren deutlich aufgezeigt. Es sind bei so einem Hochwasser nicht mehr alle Gebäude zu schützen. Auch die Kräfte der Hilfsorganisationen sind nicht mehr ausreichend. Eigenverantwortung der Bürger ist hier natürlich auch angesagt.
Von den 5 ausgearbeiteten Schutzmaßnahmen Varianten gibt es 2 Varianten die umgesetzt werden könnten:
Beide Varianten haben einen hohen Maßnahmenkostenaufwand zwischen ca. 6 Mio. € und 8,3 Mio. €. Sein Dank ging an die Arbeitsgruppe Hochwasserschutz, dem Ingenieurbüro und dem Wasserwirtschaftsamt Hof für die Unterstützung. Weitere Beratungen werden folgen.
14. Verschiedenes
Frankenpost FP+ Artikel:
https://www.frankenpost.de/inhalt.in-troestau-und-staendig-droht-das-hochwasser.ea94c721-518e-47e7-8a51-0c4ce5adf400.html
#spdtröstau #tröstau #troestau #fürtröstaufüreuch
22.12.2023 | Kommunalpolitik
1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 09.11.2023
2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 14.11.2023
Beide Niederschriften wurden genehmigt.
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, deren Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind
Haumann Areal/Dorfstodl:
Bauleitplanung Vordorf-Süd
Sanierung alte Bahnbrücke über Grötschenbach beim Radweg Tröstau/Furthammer
4. Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 452/17 Gemarkung Tröstau, Brunnenstraße 1
Bauantrag wurde genehmigt
5. Weitere Bauanträge: Anbau eines Kaltwintergartens mit beweglichen Wetterschutzelementen an ein bestehendes Einfamilienwohnhaus Brunnenstraße 8, Fl.-Nr. 452/11
Gemarkung Tröstau
Bauantrag wurde genehmigt
6. Bauleitplanung der Gemeinde Tröstau; Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Leupoldsdorf für den Bereich der Fl.-Nr.742/1 Gemarkung Tröstau; Billigung des Planentwurfs mit Begründung sowie Beschlussfassung über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gern. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
wurde genehmigt
7. Beitritt der Gemeinde Tröstau in den neu zu gründenden Landschaftspflegeverband Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge e.V.
Gemeinde Tröstau ist Mitglied des Naturpark Fichtelgebirge. Aus verschiedenen Gründen wird Landschaftspflegeverband Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge e.V. aus dem Naturpark Fichtelgebirge e.V ausgegliedert und somit wird die Gemeinde Tröstau nun in diesen neuen Verband beitreten.
8. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2021
Der Rechnungsausschuss hat die 2021 Jahresrechnung überprüft und Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2021 wurde genehmigt.
Hinweis: Folgender Rechtstreit ist noch nicht geklärt: nicht sachgemäße Ausführung und auch gegenseitige Forderungen zwischen der Gemeinde und einer Firma bezüglich der Schulsporthalle
9. Vorlage der Jahresrechnung 2022 mit Abgabe des Rechenschaftsberichtes und Überweisung der Jahresrechnung zur örtlichen Rechnungsprüfung
Herr Großkopf verwies auf einen guten Abschluß des 2022 Rechnungsjahres - einige Eckdaten:
10. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2022
Diese über- und außerplanmäßigen Ausgaben für 2022 wurden genehmigt.
11. Information zur Gewährung von Bedarfszuweisungen gern. Art. 11 BayFAG
12. Städtebauliche Entwicklung im Sanierungsgebiet "Alt Tröstau-Neue Mitte"; Antrag von Gemeinderat Reinhard Wölfel
13. Instandsetzung des Rathausvorplatzes/der Parkfläche; Antrag von Gemeinderätin Ingrid Radtke
Die Anträge wurden gemeinsam diskutiert, da es Überschneidungen gibt.
1. Gemeinderat R. Wölfel wies darauf hin, dass er die städtebauliche Entwicklung schon mehrmals im Gemeinderat ansprach, das erste Mal 2021. Es geht darum, das Konzept der Weiterentwicklung und Neugestaltung des Geländes rund um das Rathaus (Vorplatz, Schmiedestrasse, Feuerwehrhaus, Siebenstern etc) weiterzuverfolgen. Die 'kleine' Lösung (Gestaltung Freifläche/Parkplatz vor dem Rathaus) die bereits 2021 vom Gemeinderat beschlossen wurde, da diese Lösung schneller und billiger sein sollte, wurde auch nicht realisiert. Der Zustand des Vorplatzes und vor allem des Parkplatzes ist mehrmals beanstandet worden und trotz Ausbesserungsarbeiten hat sich nichts verbessert/geändert. Da das Feuerwehrhaus an einen anderen Standort verlegt wird, könnte auch dieses Gebäude in der Planung berücksichtigt werden.
Die Regierung von Oberfranken hat bereits vor Jahren eine Bezuschussung der Gestaltung des ganzen Areals rund um das Rathaus in Aussicht gestellt, unter der Voraussetzung, dass das Areal professionell beplant wird und diese Planung in ein umfassendes städtebauliches Entwicklungskonzept eingebettet ist. Trotz mehrfacher Aufforderung seitens der Regierung, beauftragte die Gemeinde kein Entwicklungskonzept.
Gemeinderat R. Wölfel wies darauf hin dass es ungeschickt und unverantwortlich sei, auf derartige finanzielle Unterstützung zu verzichten. Deshalb bittet er den Gemeinderat seinem Antrag zuzustimmen.
2. Gemeinderätin Radtke beantragte den Parkplatz vor dem Rathaus baldmöglichst instand zu setzen und nicht auf eine Gesamtlösung zu warten. Der Gemeinderat wäre durch die Beschwerden auf der Bürgerversammlung auf den sicherheitsrelevanten Aspekt sensibilisiert worden und eine schnelle Lösung sollte geschaffen werden.
Eine teils hitzige Diskussion folgte den Anträgen mit Wortmeldungen mehrerer Mitglieder des Gemeinderates. Folgende Bedenken wurden angesprochen:
Bürgermeister Klein wies darauf hin, dass die Verwaltung nur eine bestimme Anzahl von Projekten/Bauvorhaben bewerkstelligen kann und man müsse die jetzigen, priorisierten Projekte erst abschließen. Außerdem wäre seiner Ansicht nach keine gesicherte Planung möglich, da man nicht weiß, was sich im Bezug auf das Feuerwehrhaus noch ändert. Somit stellte sich Bürgermeister Klein klar gegen den Antrag von Gemeinderat R. Wölfel. Er stellte allerdings in Aussicht das Thema Städtebauförderung nächstes Jahr im September oder so auf die Tagesordnung zu setzen. Letztendlich einigte man sich auf einen Kompromiss:
1. Geänderter Antrag Gemeinderat Wölfel:
- Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK), wie von der Regierung gefordert.
wurde mit Mehrheit des Gemeinderates angenommen jedoch mit 3 Gegenstimmen (Bürgermeister Klein, Gemeinderätin Radtke, Gemeinderätin Stöhr-Dietz)
- 25000€ Bereitstellung im Haushalt 2024 für diese Planung
(den Antrag auf parallele Beplanung des Rathaus Vorplatzes zog Gemeinderat Wölfel zurück, um dem Antrag von Gemeinderätin Radtke entgegenzukommen)
wurde mit Mehrheit des Gemeinderates angenommen jedoch mit 2 Gegenstimmen (Bürgermeister Klein, Gemeinderätin Radtke)
2. Antrag Gemeinderätin Radtke:
Antrag wurde einstimmig angenommen und helle Pflastersteine wurde ausgewählt
14. Verschiedenes
Gemeinderat Weiß verwies auf den schlechten Zustand einer Straße in Vordorfermühle. Durch schwere Holztransporter ist die Straße in etwa 5m Länge weggebrochen. Außerdem sind nicht alle Löcher repariert worden. Es bestehe dringender Handlungsbedarf.
Unser Bundestagsabgeordneter
für Hochfranken
Jörg Nürnberger
Webseite: joerg-nuernberger.de
Unser Landtagsabgeordneter
für Oberfranken
Holger Grießhammer
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