Anke Günßler berichtet von der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.09.2023

Veröffentlicht am 17.09.2023 in Kommunalpolitik

Bürgersprechstunde
Frau Hermann verlass einen Antrag an den Gemeinderat um das historisch bedeutsame Burggut in Tröstau in einer angemessenen Form zu erhalten.
Bürgermeister Klein dankte Frau Herrmann, machte aber auch deutlich, dass der Antrag die Sichtweise des Antragstellers und nicht der Gemeinde darstellt und dass nicht öffentliche Information verwendet wurde.
Auf Nachfrage an den Antragsteller wurde mir mitgeteilt, dass der Antrag als Tagesordnungspunkt in der nicht öffentlichen Sitzung diskutiert wird.

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 25.04.2023    
2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 11.07.2023    
3. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 08.08.2023

Alle öffentlichen Sitzungsniederschrift wurden einstimmig genehmigt.
    
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, deren Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind
Herr Großkopf gab bekannt:
- Blitzschutz Vergabe von Leupoldsdorf Schulhaus Sanierung an SZ Gmbh 
- Streusalz Vertrag mit KTU Kupferberg 
    
5. Bauleitplanung der Gemeinde Tröstau;
Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 "Leupoldsdorferhammer" für den Bereich der Fl.-Nrn. 714/33, 714/34, 714/35, 714/36, 714/37, 714/121, 714/122 und 714/124 der Gemarkung Tröstau; Abwägung der von den Trägern öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie Fassung des Satzungsbeschlusses    

Da ein neuer Planentwurf nicht notwendig ist, wird die Gemeinde beauftragt den geänderten Bebauungsplan zu veröffentlichen.

6. Neubau eines Balkons auf das bestehende Dach des Anwesens Bergstraße 3, Fl.-Nr. 1840, Gemarkung Tröstau    
Antrag wurde genehmigt.

7. Weitere Bauanträge    
Keine weiteren Bauanträge

8. Ergebnis der Verkehrsschau in der Gemeinde Tröstau am 04.08.2023
Es gibt 2 Schwerpunkte:

  • Kemnather Straße von Richtung Nagel kommend:
    • Laut dem Sachverständigen der Polizei gibt es verkehrsrechtlich keine Beanstandung. Somit kann keine Geschwindigkeitsbeschränkung und auch kein Versetzen des Ortsschildes realisiert werden.
    • Es wird eine stille Verkehrsüberwachung geben und je nach Ergebnis dieser Überwachung kann man ggf. weitere Schritte einleiten.
  • Grundschule:
    • Im Zuge einer Straßensanierung werden bauamtliche Maßnahmen implementiert (Bodenwellen), um ein angepasstes Tempo zu erreichen.

Bürgermeister Klein bat Herrn Großkopf den Bericht zu veröffentlichen.
    
9. Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum; Anbringung von Wahlplakaten an Laternenmasten, Zäunen usw., Voraussetzungen und Zeitraum für die Plakatierung
Es wurde klargestellt, dass der Beschluss vom Dezember 2019 bezüglich Wahlwerbung an Laternenmasten nur für Plakatierung von gewerblicher Werbung zutrifft.
Eine lebhafte Diskussion folgte über
- zeitlich begrenzte Plakatwände für die Wahlwerbung
- Beschädigung der Laternen durch das Anbringen von Wahlwerbung
- Wahlwerbung darf keine Behinderung darstellen
- Keine Wahlwerbung an Laternenmasten mit Verkehrszeichen
Bürgermeister Klein erklärte die rechtlichen Probleme mit einem Plakatierungsverbot an Laternen. Die Gemeinde hatte vor der Sitzung schon einen Beschlussvorschlag ausgearbeitet und letztendlich wurde beschlossen, alles mehr oder weniger so zu lassen wie es ist, aber mit klareren Richtlinien - diese sind bezogen auf Laternenmasten:

  • Die Anbringung von Wahlplakaten an Laternenmasten ist so vorzunehmen, dass der Verkehr in seiner Sicht nicht behindert wird. Daher muss eine Anbringung über 2,50 m Höhe erfolgen. Die Anbringung soll mit leichter Befestigung erfolgen. Die Mastlackierung darf durch die Anbringung nicht beschädigt werden.
  • Die Anbringung von Aufstellern mit Wahlplakaten muss so erfolgen, dass eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch die Werbemaßnahme nach den Umständen des Einzelfalls ausscheidet. Die Plakate sind derart anzubringen, dass von ihnen keine Behinderung/Gefahr für Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer ausgeht.

Der Beschluss wurde mit 9 Ja und 3 Nein Stimmen angenommen.


10. Neuerlass der Satzung über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts und anderer Ehrungen durch die Gemeinde Tröstau    
Folgende Änderungen wurden mit 9 Ja und 3 Nein Stimmen beschlossen:

  • Ehrenring wird durch Ehrennadel ersetzt weil
    • eine Ehrennadel zeitgemäß ist
    • eine Ehrennadel preisgünstiger in der Anschaffung ist
  • Ehrungsvorschläge/Ehrungen werden auch auf ehrenamtliche Engagements in Vereinen ausgeweitet

 

11. Verschiedenes

  • Gemeinderat Weiß fragte nach, ob es schon einen Termin für den Weihnachtsmarkt gäbe. Daraufhin gab Bürgermeister Klein folgende Veranstaltungen bekannt:
    • 17.10 Bürgerversammlung in der Schulhalle in Tröstau
    • 24.10 Bürgerversammlung im Dorfgemeinschaftshaus/Feuerwehrhaus in Vordor
    • 08.12 Freitag nach Nikolaustag findet immer der "Weihnachtsmarkt" statt; dies sei ein fester Termin

Auf die Nachfrage, ob der Gemeinderat, wie in der letzten Sitzung besprochen und vereinbart, am Adventsmarkt gemeinsam etwas veranstaltet, verneinte Bürgermeister Klein dies. Fast alle Gemeinderatsmitglieder, auch seine eigene Fraktion, wiesen ihn darauf hin, dass diese Vereinbarung in der letzten öffentlichen Sitzung getroffen wurde. Bürgermeister Klein konnte sich an diese Vereinbarung so nicht erinnern. Er wiederholte mehrmals, dass er, nach der letzten Sitzung, keine gemeinsame Veranstaltung mit diesem Gemeinderat mache. Es stehe den Fraktionen frei, selbst über eine gemeinsame Aktion zu entscheiden, aber ohne ihn.

  • Gemeinderat Sticht fragte nach der Antwort zu seinem Antrag in der Juli Sitzung bezüglich das Mähen von privaten Grundstücken durch den Bauhof und die Rechnungen an die Eigentümer einzusehen. 2. Bürgermeister Brei versicherte, dass er mit jedem Bauhofmitarbeiter geredet habe und es seien keine privaten Grundstücke gemäht worden. Gemeinderat Sticht wiedersprach dem vehement und verwies auf Grundstücke in der Ahornstrasse - der Grundstücksrand zum Gehsteig sei vom Bauhof gemäht worden, obwohl es Privatgrundstücke seien. 2. Bürgermeister Brei räumte daraufhin ein, dass dies tatsächlich der Fall war, da das lange, überhängende Gras das Benutzen des Gehsteigs behinderte. Gemeindrat Sticht bemängelte die Transparenz in dieser Angelegenheit seitens der Gemeinde. Bürgermeister Kein schlug daraufhin eine Ortsbegehung mit dem Bauauschuss vor und der Bauhof erstelle ausserdem eine Liste von Grundstücken, die nicht ordnungsgemäß gepflegt werden.
  • Bürgermeister Klein gab auf die Anfrage von Gemeinderat Thurn in der Juli Sitzung bezüglich der Wasserentnahme der Firma Braun bekannt: Am 24.08.23 wurde die Erlaubnis erteilt, 12500m3 pro Jahr und max 4l pro Sekunde zu entnehmen. Die Erlaubnis ist zeitlich begrenzt bis 2025. 
  • Bürgermeister Klein erinnerte Gemeinderat Nürnberger an eine Email Anfrage vom Dezember 2022, bezüglich weiterer Fördermöglichkeiten für Feuerwehr Neubau und Schulsanierung zu recherchieren.
  • Bürgermeister Klein nahm seine Entscheidung von der letzten Sitzung bezüglich des Teilens von Beitragen politischer Parteien auf der Gemeinde Facebook Seite zurück. Es stehe jedem frei seiner Sekretärin mitzuteilen, welche Beiträge geteilt werden sollen. Freie Wähler und CSU hätten damit in der Vergangenheit kein Problem gehabt.
    Gemeinderat Kuhbandner stellte klar, dass die CSU seine Sekretärin nie gebeten habe, CSU Beiträge zu teilen. Sie habe diese Entscheidung selbst getroffen und von sich aus geteilt. 
  • Gemeinderat Sticht erfragte Informationen über den Rockman Run in Tröstau in diesem Jahr. Es gab in der Vergangenheit mit den Organisator Probleme bezüglich des Aufräumens nach dem Event.  
  • Bürgermeister Klein beendete die öffentliche Sitzung mit dem Vermerk an den Vertreter der Presse, dass er auf eine faire Berichterstattung hofft.
     
 

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