27.11.2023 | Kommunalpolitik
Ortsvereine SPD Tröstau, SPD Bad Alexandersbad und SPD Nagel verbrachten einen teils nachdenklichen, teils festlichen Abend.
Reinhard Wölfel, Stefan Weiß und Pfarrer Münch lasen jeweils eine Geschichte, die zum Nachdenken anregten über die schwierigen Situation nah und fern, den Umgang miteinander, aber auch über die Freude und Besinnlichkeit in der Weihnachtszeit. Ein Weihnachtsrätsel organisiert von Anke Günßler sorgte für Spaß und das Querflöten Ensemble Karin Feindt und Felizia Sturm gestalteten die musikalische Unterhaltung.
Die Abschlussworte von Vorsitzenden Harald Sattler und ein gemeinsames Lied beendeten den kurzweiligen und wunderschönen Abend.
Danke an das Poststüberl-Team für die tolle Bewirtung.
#spdtröstau #tröstau
16.11.2023 | Kommunalpolitik
1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 17.10.2023
Zur öffentlichen Sitzungsniederschrift gab es keine Anmerkungen der anwesenden Gemeinderäte. Die Sitzungsniederschrift wurde einstimmig beschlossen.
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, deren Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind
3. Bauleitplanung der Gemeinde Tröstau; Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tröstau und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierten Vorhaben- und Erschließungsplan "Sondergebiet Photovoltaik - Solarpark Vierst"; Billigung der Planentwürfe und Beschlussfassung über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Behörden
Zur Bauleitplanung gab es seitens der anwesenden Gemeinderäte keine Anmerkungen. Den Beschlussvorschlägen wurde zugestimmt.
4. Bauleitplanung der Gemeinde Tröstau; Änderung des Bebauungsplans "Rohrmühlstraße" im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 452/14, 452/15, 452/16, 452/17 und 453/5 sowie 452/7 (Teilfläche) der Gemarkung Tröstau im beschleunigten Verfahren; Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie Fassung des Satzungsbeschlusses
Gemeinderat R. Wölfel befindet den Aufwand der angestrebten Änderungen für die geringe Anzahl an betroffenen Grundstücken als unverhältnismäßig und dass der entsprechende Verwaltungsaufwand zu groß ist. Er schlägt vor, zukünftig wieder auf einzelne Genehmigungen einzugehen. Ebenfalls soll der Aufwand vorab berücksichtigt werden. Den Beschlussvorschlägen wurde zugestimmt.
5. Bauantrag zur Errichtung eines Offenstalles mit Einzäunung einer Pferdekoppel auf dem Grundstück Fl.-Nr. 624 Gemarkung Tröstau, Schönbrunner Straße 10
Zum Bauantrag gab es keine Nachfragen und Anmerkungen. Dem Bauantrag wurde entsprechend zugestimmt.
6. Weitere Bauanträge
Es gingen bis zum Ende der Frist keine weiteren Bauanträge bei der Verwaltung ein.
7. Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Tröstau-Leupoldsdorf; Vergabe der Ingenieurleistungen; Beschlussfassung zur Durchführung der Baumaßnahme
Für die Planungsleistungen zur Deckensanierung der Ortsverbindungsstraße nach Leupoldsdorf wurde das Ingenieurbüro Albrecht, Helmbrechts beauftragt. Ergänzend soll eine zeitnahe Ausschreibung zur Kosteneinsparung erfolgen. Die Verwaltung und der 1. Bürgermeister werden beauftragt, die Abstimmung zwischen Gemeinde und den Stadtwerken Wunsiedel bezüglich der angestrebten Infrastrukturverbesserungen vorzunehmen.
8. Ergebnisse der Spielplatzprüfung in der Gemeinde Tröstau
Bürgermeister Klein bescheinigt ein sehr gutes Ergebnis. Lediglich ein Mangel wurde festgestellt, dieser soll zeitnah behoben werden.
9. Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Tröstau
Bürgermeister Klein zitierte Gemeinderat Nürnberger, dass die Gemeinde aktuell noch nicht von der Gesetzesvorgabe betroffen ist. Kommunen ab 5000 Einwohnern müssen eine Kommunale Wärmeplanung erstellen. Bürgermeister Klein schlägt vor, dass sich die Gemeinde um die Aufnahme in eine 100%-Förderung bewirbt. Die Gemeinde beabsichtigt eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.
10. Verschiedenes
11.11.2023 | Kommunalpolitik
Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplanes für die Gemeinde Tröstau
Bürgermeister Klein begrüßte die Bürger und die Gemeinderatsmitglieder. Der Grund für die Verlegung der Sitzung nach Vordorf ist die gute Atmosphäre hier im Dorfgemeinschaftshaus Vordorf. Die Sitzung sollte breit aufgestellt werden und jedem die Möglichkeit geben daran teilzunehmen.
Thomas Weigert von der Firma Feuerwehr- und Brandschutz-Service stellte den Feuerwehrbedarfsplan im Auftrag der Gemeinde auf. Dieser Plan besteht aus 140 Seiten. Sein Gutachten gibt die Empfehlung, wie in den nächsten 5 bis 10 Jahren die Entwicklung der Feuerwehren zu sehen ist.
Für Herrn Weigert ist es wichtig klar zu stellen, dass der Plan aus den vorhandenen Zahlen erarbeitet worden ist. Dieser Plan kann sich in den nächsten Jahren wieder ändern, aber nur Hand in Hand mit den Feuerwehren und der Gemeinde.
Dieses Gutachten ist ein fachlich, nach den Bestimmungen und Gesetzen ausgearbeitetes Dokument. Daraus ist die Empfehlung für die Gemeinde entstanden. Den Willen zur Umsetzung muss die Gemeinde und der Gemeinderat nach den finanziellen Möglichkeiten beschließen.
In Bayern gilt die 10-minütige Hilfsfrist, wobei nach dem Absetzen eines Notrufs eine Feuerwehr an der Einsatzstelle sein muss. Dies ist ebenfalls ein Baustein in diesem Feuerwehrbedarfsplan. Mindestvoraussetzung für einen erfolgreichen Einsatz ist die entsprechende Ausrüstung auf dem Fahrzeug. Hier ist auch das Gemeindegebiet mit der Lage, Gebäuden, Straßen und Flüssen mit eingeflossen.
Eine weitere Planungsgrundlage ist der Sollzustand der Feuerwehren in der Gemeinde und die Einsätze der letzten 3 Jahre. Natürlich wurde die Mannschaftstärke der Feuerwehren mit eingeplant.
Die Verantwortung über die Feuerwehren mit der Mannschaft liegt beim Bürgermeister. Er ist nach bayerischen Feuerwehrgesetz der Arbeitgeber der Feuerwehren mit der Mannschaft.
In dem Gutachten wird bei den wichtigsten Punkten empfohlen:
Die Beibehaltung und Erhöhung der Mannschaftstärke ist die Aufgabe der Kommandanten. Mitglieder können über die Kinderfeuerwehr und Jugendfeuerwehr neu gewonnen werden. Dies geht auch mit Eintritt in die Feuerwehr durch erwachsene Bürger und Bürgerinnen.
Ein Punkt in den Gutachten war auch noch, dass an manchen Stellen die Löschwasserversorgung im Gemeindegebiet noch verbessert werden muss. Diese sind z.B. zusätzliche Hydraten in bestimmten Straßen und Errichtung oder Ertüchtigung von zusätzlichen Löschwasserstellen. Der momentane Bedarf an Löschwasser wird bei der Alarmierung zu einem größeren Brand mit zusätzlichen Feuerwehrkräften abgedeckt.
Im Anschluss der Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurden noch einige Fragen gestellt.
Bürgermeister klein stellte zum Abschluss fest, dass der Plan sehr gut ist und als Basis für die zukünftigen Planungen genommen wird.
20.10.2023 | Kommunalpolitik
Die Tagesordnung wurde geändert:
Der Punkt 16 'Straßensanierung der Gemeindeverbindungsstraße Tröstau-Leupoldsdorf' wurde aus der nicht öffentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung verlegt.
1. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Tröstau;Vorstellung der Entwurfsplanung durch das Architekturbüro "atelier 13"
Herr Thiel vom Architekturbüro Atelier 13, stellte dem Gemeinderat und der Feuerwehr Tröstau, die zahlreicht auf der öffentlichen Sitzung anwesend waren, mit einer Präsentation den Entwurf für das neue Feuerwehrhaus in der Silberhausstraße in Tröstau vor. Für die Gemeinde bedeutet das eine Investition von ca. 2.9 Millionen € (Gesamtkosten 3.5 Millionen € minus ca 600000 € erwartete Zuwendungen). Der Entwurf wurde sehr positiv angenommen und das Projekt solle zügig weitergeführt werden.
Ausführliche Info enthält der FP+ Frankenpost Artikel https://www.frankenpost.de/inhalt.gemeinde-troestau-vorplanungen-ohne-protz-und-prunk.1ae3bc09-7086-48b2-8c69-92c8c4df1818.html
2. Straßensanierung der Gemeindeverbindungsstraße Tröstau-Leupoldsdorf
Der Gemeinderat beschloß, die Straßensanierung der Gemeindeverbindungsstraße Tröstau-Leupoldsdorf aus Zeitgründen, in der sogenannten kleinen Lösung durchführen zu lassen. Hierbei wird der Asphalt abgefräst, der Unterbau bleibt weitestgehend erhalten und es wird eine Trag-Deckschicht aufgebracht.
3. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 12.09.2023
Wurde genehmigt.
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, deren Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind
5. Errichtung eines Carport auf dem Anwesen Am Nesselbach 5, Fl.-Nr. 1273/7, Gemarkung Tröstau
Wurde genehmigt
6. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 512/21 Gemarkung Tröstau
Wurde genehmigt
7. Weitere Bauanträge
Keine
8. Beschlussfassungen über verschiedene verkehrsrechtliche Anordnungen im Zuge der Verkehrsschau
Sachverhalt: Das Ergebnis der Verkehrsschau am 04.08.2023 wurde in der Gemeinderatssitzung am 12.09.2023 vorgestellt. Der Bericht ist auf der Gemeinde Webseite verfügbar: https://www.troestau.de/news/1/869165/nachrichten/ergebnis-verkehrsschau-in-tr%C3%B6stau-2023.html
Daraus sind folgende Beschlüsse für verschiedene verkehrsrechtliche Anordnungen ausgearbeitet worden:
Beschluss 1:
Aufgrund des breiten Gehweges in der Eulenloher Straße im Bereich der Anwesen mit den Hausnummern 2–6 soll eine Parklinie gezogen werden, um den Anliegern das Gehwegparken zu ermöglichen. Die entsprechende Beschilderung (Z 315-56 und 315-57) für das Gehwegparken soll ebenfalls angeordnet werden.
Dem Antrag wurde zugstimmt.
Beschluss 2:
In der Hauptstraße soll das Halteverbot bereits ab 7:00 Uhr morgens gültig sein. Eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung ist zu erlassen.
Dem Antrag wurde zugstimmt.
Beschluss 3:
In dem Bereich in der Hauptstraße bei der Unterführung B303 in Richtung Kindergarten, soll die 30er Regelung aufgehoben werden und dafür eine 50er Regelung angeordnet werden.
Dem Antrag wurde zugstimmt.
Beschluss 4:
Aufgrund der Fahrbahnbreite, der schlechten Sicht (Bewuchs) und des kurvigen Straßenverlaufs soll im Waffenhammerweg eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h angeordnet werden.
Dem Antrag wurde zugstimmt.
Beschluss 5:
Um Radfahrer auf die gefährliche örtliche Lage aufmerksam zu machen, damit diese die Geschwindigkeit reduzieren, soll im Bereich der Kurve des Anwesens „Waffenhammer 3“ das Schild „Gefahrenstelle“ (Z 101) angeordnet werden.
Dem Antrag wurde zugstimmt.
9. Verschiedenes
Gemeinderat Weiß fragte nach einer gemeinsamen Veranstaltung der Fraktionen in der Weihnachtszeit.
Die Fraktionen CSU und SPD können sich das vorstellen und werden darüber informieren; die Fraktion der Freien Wähler hat eigene Pläne für eine Veranstaltung.
Gemeinderätin Stöhr-Ditz informierte über ein Jugend-Projekt um die Attraktivität des Petzelweihers weiter zu steigern. Vom Landkreis gab es ein Förderprogramm in der die Bewerbung mit 8000€ Zuschuss Berücksichtigung fand.
2. Bürgermeister Brei gab bekannt, daß der Verein Tröstau Aktiv noch 8-10 Kastanienbäume zum Pflanzen übrig hat.
Gemeinderat Welisch fragte nach den Stand für das Baugebiet Vordorf. Nach Aussage von Bürgermeister Klein schreiten die Planungen voran.
Gemeinderat Weiß wies erneut auf die Löcher in der Straße Vordorfermühle hin und fragte nach dem Zeitpunkt der Ausbesserung. Asphaltreparatur soll in den nächsten 2 Wochen erfolgen.
Gemeinderätin Pielorz griff das Thema Wahlwerbung noch mal auf und prangerte an, daß Beschlüsse zu diesem Thema zwar gefasst aber nicht konsequent umgesetzt wurden. Es wurde angemerkt, zur Europawahl in 2024 solle das verbessert werden.
Gemeinderat Sticht regte an, die Gemeinderatsitzungen in Zukunft wegen der vielen Punkte bereits um 18 Uhr beginnen zu lassen, damit das Ende nicht erst nach 22 Uhr absehbar ist.
Die CSU Fraktion teilte Bilder über den Zustand von Gehwegen in Tröstau, die nicht gepflegt werden und dadurch teilweise bereits erheblichen Schaden genommen haben. Verantwortlich für die Gehwegpflege sind die Grundstückseigentümer. Es wurde von Gemeinderat Sticht angeregt, die Eigentümer auf den Missstand hinzuweisen und ggf. den Eigentümern die Pflege durch eine Fremdfirma oder den Bauhof in Rechnung zu stellen.
Gemeinderat Kuhbandner fragte nach dem Sachstand des Ratsbegehrens Siebenstern.
Gemeinderat T. Köhler berichtete über die erfreuliche Situation,daß die Gemeinde Tröstau aus den Fond der Stabilisierungshilfen mit einen Betrag von 1.05 Mio€ rechnen kann und dankte der Verwaltung für die Arbeit.
17.09.2023 | Kommunalpolitik
Bürgersprechstunde
Frau Hermann verlass einen Antrag an den Gemeinderat um das historisch bedeutsame Burggut in Tröstau in einer angemessenen Form zu erhalten.
Bürgermeister Klein dankte Frau Herrmann, machte aber auch deutlich, dass der Antrag die Sichtweise des Antragstellers und nicht der Gemeinde darstellt und dass nicht öffentliche Information verwendet wurde.
Auf Nachfrage an den Antragsteller wurde mir mitgeteilt, dass der Antrag als Tagesordnungspunkt in der nicht öffentlichen Sitzung diskutiert wird.
1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 25.04.2023
2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 11.07.2023
3. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 08.08.2023
Alle öffentlichen Sitzungsniederschrift wurden einstimmig genehmigt.
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, deren Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind
Herr Großkopf gab bekannt:
- Blitzschutz Vergabe von Leupoldsdorf Schulhaus Sanierung an SZ Gmbh
- Streusalz Vertrag mit KTU Kupferberg
5. Bauleitplanung der Gemeinde Tröstau;
Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 "Leupoldsdorferhammer" für den Bereich der Fl.-Nrn. 714/33, 714/34, 714/35, 714/36, 714/37, 714/121, 714/122 und 714/124 der Gemarkung Tröstau; Abwägung der von den Trägern öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie Fassung des Satzungsbeschlusses
Da ein neuer Planentwurf nicht notwendig ist, wird die Gemeinde beauftragt den geänderten Bebauungsplan zu veröffentlichen.
6. Neubau eines Balkons auf das bestehende Dach des Anwesens Bergstraße 3, Fl.-Nr. 1840, Gemarkung Tröstau
Antrag wurde genehmigt.
7. Weitere Bauanträge
Keine weiteren Bauanträge
8. Ergebnis der Verkehrsschau in der Gemeinde Tröstau am 04.08.2023
Es gibt 2 Schwerpunkte:
Bürgermeister Klein bat Herrn Großkopf den Bericht zu veröffentlichen.
9. Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum; Anbringung von Wahlplakaten an Laternenmasten, Zäunen usw., Voraussetzungen und Zeitraum für die Plakatierung
Es wurde klargestellt, dass der Beschluss vom Dezember 2019 bezüglich Wahlwerbung an Laternenmasten nur für Plakatierung von gewerblicher Werbung zutrifft.
Eine lebhafte Diskussion folgte über
- zeitlich begrenzte Plakatwände für die Wahlwerbung
- Beschädigung der Laternen durch das Anbringen von Wahlwerbung
- Wahlwerbung darf keine Behinderung darstellen
- Keine Wahlwerbung an Laternenmasten mit Verkehrszeichen
Bürgermeister Klein erklärte die rechtlichen Probleme mit einem Plakatierungsverbot an Laternen. Die Gemeinde hatte vor der Sitzung schon einen Beschlussvorschlag ausgearbeitet und letztendlich wurde beschlossen, alles mehr oder weniger so zu lassen wie es ist, aber mit klareren Richtlinien - diese sind bezogen auf Laternenmasten:
Der Beschluss wurde mit 9 Ja und 3 Nein Stimmen angenommen.
10. Neuerlass der Satzung über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts und anderer Ehrungen durch die Gemeinde Tröstau
Folgende Änderungen wurden mit 9 Ja und 3 Nein Stimmen beschlossen:
11. Verschiedenes
Auf die Nachfrage, ob der Gemeinderat, wie in der letzten Sitzung besprochen und vereinbart, am Adventsmarkt gemeinsam etwas veranstaltet, verneinte Bürgermeister Klein dies. Fast alle Gemeinderatsmitglieder, auch seine eigene Fraktion, wiesen ihn darauf hin, dass diese Vereinbarung in der letzten öffentlichen Sitzung getroffen wurde. Bürgermeister Klein konnte sich an diese Vereinbarung so nicht erinnern. Er wiederholte mehrmals, dass er, nach der letzten Sitzung, keine gemeinsame Veranstaltung mit diesem Gemeinderat mache. Es stehe den Fraktionen frei, selbst über eine gemeinsame Aktion zu entscheiden, aber ohne ihn.
Unser Bundestagsabgeordneter
für Hochfranken
Jörg Nürnberger
Webseite: joerg-nuernberger.de
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