Stefan Weiß berichtet von der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.03.2022

Veröffentlicht am 18.03.2022 in Kommunalpolitik

Bürgersprechstunde
Keine Fragen von den Bürgern.

1.Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 08.02.2022
Sitzungsniederschrift wurde genehmigt.

2.Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, deren Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind
Laut Herrn Großkopf sind keine Bekanntmachungen vorhanden.
 
3.Bauantrag zum Neubau eines Mobilfunkmasts (Schleuderbetonmast) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 255 der Gemarkung Vordorf
Der Bauantrag zur Errichtung des Mobilfunkmasten in Vordorf am Fußballplatz wurde genehmigt.

4.Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 510/30 der Gemarkung Tröstau, Hohe-Mätze-Straße 9
Der Bauantrag wurde genehmigt.

5.Weitere Bauanträge
Weitere Bauanträge wurden nicht gestellt.

6.Beteiligungsverfahren nach Art. 16 Bayer. Landesplanungsgesetz (BayLplG) zur Fortschreibung der Kapitel B IV „Gewerbliche Wirtschaft“ (ohne B IV 3.1 Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen) und B III „Land- und Forstwirtschaft“ als neues Kapitel B III „Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft“ im Regionalplan Oberfranken- Ost
Der Gemeinderat schließt sich der Meinung des Bayerischen Gemeindetages vom 22.02.2022 an.

7.Gemeindliche Stellungnahme zum Antrag der Firma Johann Braun oHG auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) zum Zutagefördern von Grundwasser zu Brauchwasserzwecken auf dem Grundstück Fl.-Nr. 297 der Gemarkung Tröstau
Die gemeindliche Stellungnahme zur Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zum Fördern von Grundwasser (eigener Brunnen) für die Betonherstellung wurde besprochen.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Stellungnahme für das LRA mit den folgenden Punkten zu ergänzen
- Anschluss und Benutzungszwang
- Info, wann die Anlage in Betrieb geht
- darf keine Rückwirkung auf die öffentliche Wasserversorgung haben
- entnommenes Wasser darf nicht in den gemeindlichen Kanal abgeleitet werden
Zusätzlich besprochene Punkte
- zeitlichen Begrenzung von 5 Jahren und Messung der Entnahmemenge
 
8.Stellungnahme der Gemeinde Tröstau im Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Röslau (Gewässer I und II Ordnung) von Flusskilometer 0,000 bis 38,080 auf dem Gebiet des Marktes Schirnding, der Städte Arzberg, Marktredwitz und Wunsiedel sowie der Gemeinde Tröstau
Hochwasserschutz Gebiete an der Röslau wurden besprochen.
Die Arbeitsgruppe Hochwasserschutz erarbeitete eine Stellungnahme,  in der darauf hingewiesen wird, dass nicht nur Gewässer der Ordnung I & II sondern auch der Ordnung III für Hochwasser HQ100 mit in das Rechtsverfahren für Überschwemmungsgebiete an der Röslau untersucht werden sollte. Die Verwaltung wird das Schreiben an das LRA weiterleiten.

9.Bildung von Haushaltsresten im Zuge der Jahresrechnung 2021
Übertrag von Haushaltsresten wurde besprochen.

10.Verschiedenes
Eine Bürgerin schrieb einen Brief an die Gemeinde und wünscht sich Hundekotbeutel Spender in der Gemeinde.

Ukraine Hilfe: Die Spenden haben den bisher ausgegebenen Betrag übertroffen. Über die Verwendung des restlichen Geldes wird der Gemeinderat zweckgebunden für Ukraine Hilfe entscheiden.

Verkehrswertgutachten: Bürgermeister Klein echauffierte sich im Bezug auf das Verkehrswertgutachtens über den Siebenstern und drohte rechtliche Schritte an, wenn weiterhin behauptet wird, dass er fehlerhaft agiert hätte.

Sachstand Bauausschuss Straßen:Gemeinderat Welisch fragte nach der Datenaufnahme für die Priorisierung der zukünftigen Straßensanierung. Bauausschuss hat die erste Grobeinteilung für geplante Straßensanierungen vorgenommen.

 

Unser Bundestagsabgeordneter
für Hochfranken


     Jörg Nürnberger
Webseite: joerg-nuernberger.de

Unser Landtagsabgeordneter
für Oberfranken


Holger Grießhammer

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